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Charlotte Ritters reale Kolleginnen: Polizeirätin Martha Mosse und Kriminalrätin Friederike Wieking

Charlotte Ritters reale Kolleginnen: Polizeirätin Martha Mosse und Kriminalrätin Friederike Wieking

Charlotte Ritters reale Kolleginnen: Polizeirätin Martha Mosse (1884-1977) und Kriminalrätin Friederike Wieking (1891-1958)

1400 Wörter (geschätzte Lesedauer: 8-10 Minuten)

Die Folge im Podcast

In der Serie Babylon Berlin begegnet uns eine junge Frau, die sich aus proletarischen Verhältnissen von der Gelegenheitsschreibkraft zur Kriminalassistentin hochgearbeitet hat und dabei offenbar nie auf eine andere Frau trifft, die auch im Polizeidienst arbeitet. Eigentlich ist das schade – und wird den Frauen, die seit Jahren um die Zulassung zum Polizeiberuf kämpften, nicht gerecht. Denn: Zum Zeitpunkt, an dem die Serie spielt, gab es in der ‚Roten Burg‘ am Alex in der Tat schon seit einigen Jahren Polizistinnen, spätestens ab 1927 auch in der Kriminalpolizei. Sprechen wir also über zwei von ihnen – zwei Frauen, deren Leben kaum hätten unterschiedlicher verlaufen können: Polizeirätin Dr. Martha Mosse und Kriminalpolizeirätin Friederike Wieking. *

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Die Erste: Martha Mosse
Martha Mosse
Abb. 1: Martha Mosse 1948 bei der Aussage im ‚Wilhelmstraßenprozess‘ (Bildnachweis s. u.)

Martha Mosse war die Tochter einer wohlhabenden Familie aus dem liberalen jüdischen Bürgertum und erhielt schon früh eine umfassende Bildung. Nach der Töchterschule studierte sie zunächst Musik, gab dies jedoch auf, als sie feststellte, dass ihr Talent nicht für eine professionelle Karriere ausreichte. Stattdessen entschied sie sich für die Sozialarbeit: Sie besuchte Kurse an der Sozialen Frauenschule in Berlin (Vorgängerin der heutigen Alice-Salomon-Hochschule) und arbeitete ehrenamtlich in der Jugendfürsorge. 1916 – im Alter von mittlerweile 32 Jahren – nahm sie ein Studium auf, das sie 1920 als Dr. jur. abschloss.

Frisch promoviert, trat sie zunächst für sechs Monate eine Stelle als Rechtsreferandarin am Schöneberger Amtsgericht an. Danach wechselte sie als juristische Hilfsarbeiterin ins Preußische Wohlfahrtsministerium, bis sie 1922 schließlich der Ruf ins Polizeipräsidium ereilte.

Frauen wurden damals vornehmlich in den Bereichen ‚Sittlichkeit‘ (Prostitution und Kuppelei) und Jugendschutz eingesetzt. Zunächst hatte man sie als „Polizeimatronen“ oder „Polizeifürsorgerinnen“ eingestellt – zum Titel „Polizistin“ war es in Preußen wie auch in den anderen Gliedstaaten der Weimarer Republik ein langer Weg. Auch Martha Mosse war für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständig: Sie arbeitete in der Theaterabteilung, um die Einhaltung von Kinderschutzbestimmungen bei Filmaufnahmen und Theateraufführungen zu überwachen.

1926 war es jedoch soweit: Mit der Beförderung zur Polizeirätin durfte Martha Mosse den Titel der „Fürsorgerin“ ablegen und war damit die erste Polizeibeamtin Preußens, die im höheren Dienst beschäftigt war.

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Die Ranghöchste: Friederike Wieking

Martha Mosses Kollegin Friedrike Wieking stammt aus einer Lehrerfamilie im niedersächsischen Gildehaus. Anders als Mosse war sie früh finanziell auf sich gestellt. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Wohlfahrtspflegerin und arbeitete zunächst im Westen Deutschlands in dem Beruf, bevor sie 1919 im Alter von 28 Jahren eine Stelle als Fürsorgerin in Stettin antrat.

Abb. 2: Modell einer Uniform für die weibliche Polizei, Berlin 1926 (Bildnachweis s. u.)

1921 übernahm sie die Leitung der Frauenhilfsstelle am Polizeipräsidium Berlin. Damit war sie zwar noch vor der sieben Jahre älteren Martha Mosse in der ‚Burg‘ angekommen, allerdings in einem niedigeren Rang.

Das sollte sich jedoch bald ändern. Ab 1926 forderten Frauen der Frauenbewegung, in der sich auch Wieking engagierte, verstärkt die Einrichtung weiblicher Polizeieinheiten in Deutschland. Das Engagement trug Früchte: Im April 1927 wurden in Berlin die Polizeibeamtinnen, die im Präsidium arbeiteten (und denen Charlotte Ritter kurioserweise offenbar nie über den Weg lief), in die ‚Kriminalinspektion G‘ zusammengefasst – anscheinend alle, außer Martha Mosse. (Nachtrag: Die Bezeichnung ‚Kriminalinspektion K ‘, die Stand Anfang 2022 noch in Wikipedia anzutreffen ist, geht auf einen Tippfehler in den Amtlichen Nachrichten des Polizeipräsidiums 1927 zurück. Vergleiche hier und hier.)

Friederike Wieking wurde die Leiterin dieser Inspektion und stieg damit zur Kriminalpolizeirätin im auf. Die Weichen für die Karriere als ranghöchste Polizistin im Reich waren gestellt.

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Zusammenarbeit in der Frauenbewegung

Mosse und Wieking begegneten sich nicht nur bei der Arbeit. Beide waren in den 1920er Jahren auch in der Frauenbewegung aktiv. Angesichts ihres Berufsfelds überrascht vielleicht nicht, dass sie dabei im gleichen Verein landeten: Wieking trat um 1922 in den Verein zur Förderung der Sittlichkeit (später: Bund für Frauen- und Jugendschutz) ein, Mosse spätestens 1925.

Der Verein war Teil der Internationalen Abolitionistischen Föderation, die sich das Ziel gesetzt hatte, das System der organisierten Prostitution in Deutschland und in anderen Ländern zu bekämpfen. Prostitution war in Deutschland nicht verboten. Da sie jedoch bis in die Weimarer Republik hinein polizeilich ‚reglementiert‘ war, wurden Prostituierte schon bei Verdacht unter polizeiliche Kontrolle gestellt – ein System, das oft Gewalt und Willkür mit sich brachte und darüber hinaus äußerst korruptionsanfällig war.

Die Abolitionist:innen forderten ein Ende der Reglementierung und bis dahin wenigstens eine bessere polizeiliche Behandlung von Prostituierten und sogenannten ‚Gefährdeten‘. Hierzu gehörte auch die Forderung nach weiblichen Polizeibeamtinnen, die für Vernehmungen und Leibesvisitationen an Frauen und Jugendlichen zuständig sein und ein stärker fürsorgerisches Element in die Polizeiarbeit einführen sollten.

Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Sittlichkeit war die Berliner Frauenrechtlerin Anna Pappritz. Sowohl Mosse als auch Wieking hatten ein herzliches Verhältnis zu der mittlerweile über 60jährigen Aktivistin; insbesondere Wieking sprach bei Vereinssitzungen häufig als Expertin in Polizeifragen.

Darüber, wie das Verhältnis der beiden Polizistinnen zueinander war, gibt es kaum Anhaltspunkte. Sozioökonomisch trennten die promovierte Juristin aus gutem Hause und die ehrgeizige Kleinbürgerin Welten; in der Frauenbewegung und wahrscheinlich auch im Beruf kämpften sie Seite an Seite. Und es gab noch eine Gemeinsamkeit – wenngleich nicht klar ist, welche Bedeutung sie ihr beimaßen: Beide liebten Frauen. Mosses Lebensgefährtin war seit den 1920er Jahren die Bibliothekarin Erna Sprenger (später verheiratete Stock, was aber offenbar nichts am Lebensarrangement änderte); Wieking lebte mit der Fürsorgerin Hildburg Zeitschel zusammen, die ebenfalls in der Frauenbewegung aktiv war.

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Der Weg gabelt sich

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wurde Martha Mosse wie alle ihre jüdischen Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeidienst entfernt. Sie fand Arbeit in der Jüdischen Gemeinde Berlins, wo sie unter anderem dafür zuständig war, Jüdinnen und Juden in neue Wohnungen einzuweisen, wenn jene aus ihren bisherigen Wohnungen verwiesen worden waren. Die Arbeit war prekär: Der JGB war bewusst, dass sie damit im Auftrag der Gestapo handelte, aber man hatte die Hoffnung, wenigstens in Härtefällen Leid abwenden zu können und hie und da doch noch andere Lösungen zu finden.

Im Bund für Frauen- und Jugendschutz halbierte sich derweil der Vorstand. Martha Mosse und mit ihr zahlreiche andere ‚nicht arische‘ Mitglieder (darunter auch die zweite Vorsitzende Margarete Friedenthal) legten ihre Ämter nieder, damit der Verein weiter existieren konnte. Anna Pappritz führte den Verein nach langem Zureden noch ein knappes Jahr weiter, bis auch sie resigniert aufgab.

Friedrike Wieking (Bildnachweis s. u.)

Friederike Wieking arrangierte sich derweil sehr gut. Inwieweit sie mit dem Nationalsozialismus sympathisierte oder (auch aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Broterwerb und Liebe zur Berufstätigkeit) eine willige Mitläuferin war, ist schwierig zu beurteilen. Stetige Beförderungen nahm sie jedenfalls gern an – auch als das polizeiliche Vorgehen gegen Sexarbeiterinnen und nichtkonforme Jugendliche zunehmend repressiver wurde. Hatte in der Polizeiarbeit der Weimarer Republik noch ein zwar paternalistischer, aber immerhin gutwilliger Fürsorgegedanke eine Rolle gespielt, griff der Staat nach 1933 drastisch gegen Prostituierte und sogenannte ‚Gefährdete‘ durch. Es kam zu Zwangsinternierungen und anderen Repressalien.

1940 und 1942 wurden die beiden Jugend-KZs Moringen und Uckermark ihrer Verwaltung unterstellt. Sie war selten selbst vor Ort, zeichnete in Berlin jedoch für Einweisungen verantwortlich und hatte Kenntnis von der Tatsache, dass an den Jugendlichen Menschenversuche vorgenommen wurden. 1941 trat sie in die NSDAP ein. Kurz vor ihrem Tod 1958 sollte Wieking ihre Mitarbeit im nationalsozialistischen Polizeiapparat mit dem Argument verteidigen, dass die Jugendlichen ohne ihr Engagement gleich in Erwachsenenkonzentrationslager überstellt worden wären. Inwieweit das stimmt oder eine Schutzbehauptung ist (vielleicht auch zur Rechtfertigung ihres Lebenswegs vor sich selbst), muss dahingestellt bleiben. 1939 war sie noch zu Anna Pappritz‘ Begräbnis gereist, als jene während eines Sommerurlaubs verstorben war. Das Verhältnis zu der linksliberalen Frauenrechtlerin und ihrer nach nationalsozialistischen Maßstäben ‚nicht arischen‘ Lebensgefährtin Margarete Friedenthal hatte offenbar zumindest bis 1939 keinen Schaden genommen. Danach sind nach derzeitigem Stand keine Kontakte mehr zwischen Wieking und Frauen der Frauenbewegung dokumentiert.

1943 – Wieking war gerade zur Regierungsdirektorin befördert worden – wurde die Lage für die mittlerweile 59jährige Martha Mosse zunehmend gefährlich. Durch die Intervention einer befreundeten Diplomatengattin konnte eine Deportation nach Auschwitz gerade noch abgewendet werden, aber im Juni 1943 wurde Martha Mosse nach Theresienstadt deportiert. Sie überlebte das Ghetto und kehrte im Juli 1945 auf einem Lastwagen mit zehn anderen ehemaligen Insassen krank, abgemagert und geschwächt zurück nach Berlin.

Ihre mittlerweile in Amerika lebende Schwester legte ihr die Emigration nahe, aber Martha Mosse lehnte ab: Ihre nichtjüdische Lebensgefährtin Erna Stock, die den Krieg in Berlin als Luftschutzwartin überdauert hatte, hätte keinen Erlaubnisschein bekommen, und zurücklassen wollte sie sie nicht. In einem Brief an die Schwester schrieb sie, dass es der Gedanke an Erna Stock gewesen war, der sie am Leben gehalten hatte – die „Hoffnung […], daß wir wieder einmal zusammensein würden wie früher.“

An Ruhe war jedoch nicht zu denken: Wegen ihrer Tätigkeit für die JGB, die zeitweilig von der Gestapo dazu gezwungen worden war, an der Erstellung von Deportationslisten mitzuarbeiten, wurde Martha Mosse nach dem Krieg der Kollaboration bezichtigt. Da die Vorwürfe sie nicht nur emotional belasteten, sondern mehrfach auch zum Verlust der – überlebensnotwendigen – Arbeitsstelle geführt hatten, stellte sie sich 1947 einem Ehrengerichtsverfahren, bei dem keine Schuld festgestellt wurde. Zu dem Freispruch, den sie sich erhofft hatte, konnte sich das Ehrengericht nicht durchringen.

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Altersjahre

Martha Mosse arbeitete noch einige Jahre, zunächst für die amerikanische Militärverwaltung, dann wieder im Polizeidienst. Daneben lebte der Kontakt zu vielen Frauenrechtlerinnen von damals wieder auf: Sie beteiligte sich am Aufbau des Berliner Frauenbunds, unter dessen Gründungsmitgliedern sich auch ihre ehemalige Vereinskameradin und zeitweilige Nachbarin Margarete Friedenthal befand.

Friederike Wieking hingegen wurde nach dem Krieg vom sowjetischen NKWD verhaftet und bis 1950 in verschiedenen Speziallagern interniert. Ihr Antrag auf Wiedereinstellung bei der Polizei wurde abgelehnt. Ob sie versuchte, wieder in der Berliner Frauenbewegung Fuß zu fassen, ist nicht klar – aber sie wäre bei ihren alten Weggefährtinnen wohl kaum willkommen gewesen: Der Deutsche Frauenbund 1945 hatte eine Aufnahme ehemaliger NSDAP-Mitglieder strikt ausgeschlossen; der Berliner Frauenbund wird eine ähnliche Politik verfolgt haben. Die Gründungsvorsitzende des Deutschen Frauenbunds, die Liberale Agnes von Zahn-Harnack, hatte ferner darauf gedrängt, den Bund qua Satzung als „antifaschistisch“ und „antimilitaristisch“ zu definieren. Laut Protokoll begründete sie ihre klare Haltung damit, dass man als Jude geboren, zum Parteimitglied jedoch freiwillig würde. Auch Margarete Friedenthal war bei dieser Sitzung zugegen – ob sie an die ehemalige Mitstreiterin dachte? Und wenn ja, wie? Mit Enttäuschung? Wehmut? Bitterkeit?

Friederike Wieking lebte noch acht Jahre. Den Lebensunterhalt bestritt nun vermutlich Hildburg Zeitschel, die während Wiekings Internierung die gemeinsame Wohnung in Charlottenburg gehalten und offenbar durchgehend in der Fürsorge gearbeitet hatte. 1958 starb Friederike Wieking im Alter von 67 Jahren.

Martha Mosse wurde 1953 pensioniert. Man hatte ihr als Verfolgter des nationalsozialistischen Regimes eine freiwillige Heraufsetzung des Pensionsalters gewährt, aber mit 69 Jahren hatte sie genug von der Arbeitswelt. Zehn Jahre verbrachte sie noch gemeinsam mit Erna Stock, die 1963 starb. Martha Mosse überlebte sie um weitere 14 Jahre. Sie wurde 93 Jahre alt.

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Nachtrag: Die freundliche Twittergemeinde hat mir verraten, dass Friedrike Wieking im Verlauf der Buchreihe noch ihre Aufwartung machen wird. In vier, fünf Jahren dürfte es somit auch im TV soweit sein.

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* Anmerkung: Offiziell hieß Wieking „Friederike“; sie selbst bevorzugte aber die Schreibweise „Friedrike“, mit der sie auch signierte und unter der sie sich in Adress- und Telefonbüchern führen ließ. Normalerweise richte ich mich gern nach der Selbstbezeichnung; in der Literatur hat sich die offizielle jedoch durchgesetzt – und so habe ich mich nach einiger Abwägung für Einheitlichkeit entschieden. 

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Literatur:

Anna Hájková: The Last Ghetto. An Everyday History of Theresienstadt, Oxford 2020.

Dies.: “Women as Citizens in the Theresienstadt Prisoner Community” (2016, letzter Zugriff im Februar 2024)

Javier Samper Vendrell: The Case of a German-Jewish Lesbian Woman. Martha Mosse and the Danger of Standing Out, in: German Studies Review 41/2 ( Mai 2018), S. 335-353

Elisabeth Kraus: Die Familie Mosse. Deutsch-jüdisches Bürgertum im 19. und 20. Jahrhundert, München 1999, S. 570-595.

Martha Mosse: Erinnerungen. Typoskript, Berlin 1963. Center for Jewish History/Leo Baeck Institute.

Ursula Nienhaus: Einsatz für die ‚Sittlichkeit‘: Die Anfänge der weiblichen Polizei im Wilhelminischen Kaiserreich und der Weimarer Republik, in: Alf Lüdtke (Hg.): ‚Sicherheit‘ und ‚Wohlfahrt‘: Polizei, Gesellschaft und Herrschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt/Main 1992, S. 243-266.

Ursula Nienhaus: Himmlers willige Komplizinnen. Weibliche Polizei im Nationalsozialismus 1937-1945, in: Michael Grüttner u. a. (Hg.): Geschichte und Emanzipation. Festschrift für Reinhard Rürup, Frankfurt/Main und New York 1999, S. 517-539.

Friedrike Wieking: Anna Pappritz und die Weibliche Polizei, in: Der Abolitionist (30. Jg.), Sonderausgabe zum 70. Geburtstag von Anna Pappritz, 9. Mai 1931, S. 20/21.

Friedrike Wieking: Die Entwicklung der weiblichen Kriminalpolizei in Deutschland, Lübeck 1958.

Kerstin Wolff: Anna Pappritz (1861–1939). Die Rittergutstochter und die Prostitution, Sulzbach/Taunus 2017.

Sören Groß:  Friederike Wieking: Fürsorgerin, Polizeichefin und KZ-Leiterin, Nordhorn 2020. (Hier muss ich leider Abstriche machen. Der Autor hat zwar akribisch zu Friederike Wieking recherchiert, aber sowohl die m. E. stellenweise unreflektierte Sprache als auch einige Aussagen insbesondere zur Frauenbewegung müssen mit Vorsicht genossen werden.)

Archivquellen:

Brief Margarete Friedenthal an Wolfgang Mittermaier, 22.7.1939, Nachlass Wolfgang Mittermaier, UB Heidelberg, Heid. Hs. 3443,64.

Protokoll der Gründungsversammlung des Deutschen Frauenbunds 1945 e.V., Nachlass Isa Gruner, Landesarchiv Berlin, B-Rep. 236-10 MF 231.

Protokollbuch des Berliner Zweigvereins der Internationalen Abolitionistischen Föderation 1911-1932, Nachlass Anna Pappritz, Landesarchiv Berlin, B-Rep 235-13, MF 3470-3473.

Bildnachweise:

Abb. 1: Martha Mosse bei ihrer Zeuginnenaussage im Wilhelmstraßenprozess, 1948. United States Army Office of the Chief of Counsel for War Crimes, USHMM, National Archives and Records Administration, College Park, Nr. 43031.

Abb. 2: Uniform für die geplante Einführung der weiblichen Polizei, vorgestellt am 26. September 1926. Bundesarchiv, Bild 102-03205 / Lizenz: CC-BY-SA 3.0.

Abb. 3: Friedrike Wieking, FFBIZ, B Rep. 500 Acc. 400 – 29.4 Nr. 153 (Foto-Nr. 4838).